Um einen E-Roller fahren zu dürfen, musst Du im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Mit dem Führerschein A für Motorräder kannst Du alle E-Roller Modelle fahren. Für die kleinste Variante, dem Kleinkraftrad oder Kleinkraftroller reicht aber auch schon der normale Führerschein B für Kraftfahrzeuge (Auto). Welchen Schein Du genau brauchst klärt die folgende Übersicht.
Diese Führerscheine für elektrische Zweiräder gibt es
Hier siehst Du eine Übersicht aller Fahrerlaubnisse, die für Elektroroller relevant sind, sowie dem Mindestalter:
- AM für Kleinkrafträder: Das Mindestalter für die Führerscheinklasse AM beträgt 16 Jahre. Mit diesem Schein kannst Du unseren amalfi Roller fahren.
- A1 für Leichtkrafträder: Diese Führerscheinklasse kannst du ebenfalls ab 16 Jahren machen. Die richtige Voraussetzung, um unseren DREEMS amalfi S oder moon X E-Roller zu fahren.
- A2 für Krafträder: Ab 18 Jahre
- A für Motorräder: Ab 20 Jahre bei Vorbesitz von mindestens 2 Jahren der Klasse A2
- B für Kraftfahrzeuge (Auto): Ab 18 Jahre
Unterschied zwischen elektrischem Kleinkraftroller und Leichtkraftroller
Die Elektroroller von DREEMS unterteilen sich in Kleinkrafträder (Roller) und Leichtkrafträder (Roller). Je nach Art benötigst Du einen anderen Führerschein:
- Kleinkraftrad: Für leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer maximalen Geschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und 4 kW, solltest Du im Besitz eines AM, A1, A2, A oder B Führerschein sein. Mit einer solchen Fahrerlaubnis kannst Du zum Beispiel auch unseren amalfi Elektro-Motorroller
- Leichtkraftrad (Leichtkraftroller): Hierzu zählen zweirädrige Kraftfahrzeuge mit maximal 125 ccm und 11 kW Leistung. Diese E Roller kannst Du mit einem Führerschein der Klasse A1, A2, A oder der B196-Erweiterung fahren. Mit diesen Vorrausetzungen bis du in der Lage unsere DREEMS amalfi S oder moon X Elektroroller zu fahren.
Die B196-Erweiterung, einfacher als Autofahrer zum Leichtkraftrad
Wenn Du schon im Besitz eines Auto Führerschein der Klasse B ist es nun einfacher auch ein Leichtkraftrad (Roller) zu fahren. Bisher war für die Nutzung mindestens ein Führerschein der Klasse A1 notwendig. Doch mittlerweile gibt es mit der B196-Erweiterung eine neue Möglichkeit. Nach vier Theoriestunden und fünf praktischen Fahrstunden von je 90 Minuten bei der Fahrschule ist es geschafft. Eine Prüfung ist nicht notwendig. Der Zusatz B196 wird in Deinen Führerschein eingetragen und Du kannst sofort losfahren.
Fakten zur Erweiterung:
- Notwendig: Führerschein Klasse B (Auto)
- Mindesthaltdauer Führerschein Klasse B: 5 Jahre
- Mindestalter: 25 Jahre
- Gebühr für Führerscheinstelle: Ca 29 Euro
- Erlaubnis: Führen eines Leichtkraftrad mit maximal 125 cm³ Hubraum, 11 kW (15 PS)
- Fahrerlaubnis wo: Nur in Deutschland gültig
- Mindestens: 4 Theoriestunden, 5 Praxisstunden a 90 Min.
- Keine Prüfung